Arbeitssicherheit
"Im Schutze der Burg"

Externe Umweltbeauftragte
Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Betrieb gemäß den rechtlichen Vorgaben zu führen und organisieren. Dazu zählt auch die sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls die Ernennung von Betriebsbeauftragten. Hierbei bietet wir Ihnen wertvolle Unterstützung – einerseits durch die präzise Bedarfsermittlung, andererseits durch die Bereitstellung von kompetenten externen Beauftragten.


Abfallbeauftragte nach AbfBeauftrV und § 59 KrWG

  • Bestandsaufnahme der Abfallaufkommen, Getrennthaltung, Entsorgungswege und sonstigen abfallrelevanten Tätigkeiten und Vorgänge
  • Kontrolle der Sammlung und Entsorgung der Abfälle im Betrieb
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über den Umgang mit Abfällen
  • Teilnahme an Entsorgeraudits
  • Einstufung von Abfällen sowie Unterstützung bei der Erstellung eines Abfallregisters

Gewässerschutzbeauftragte nach § 64 Abs. 1 WHG

  • Beratung von Benutzer*innen und Betriebsangehörigen von gewässerschutzrelevanten Angelegenheiten
  • Aufzeichnung der Überwachung im Rahmen eines Tätigkeitsberichtes
  • Hinwirkung auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe
  • Hinwirkung auf technische Neuerungen

Immissionsschutzbeauftragte nach § 53 bis 58 BImSchG und der 5. BImSchV

  • Bestandsaufnahme der Anlagen, organisatorischen Regelungen, Zuständigkeiten sowie sonstigen immissionsschutzrechtlichen Tätigkeiten und Vorgänge
  • Aufnahme und Überprüfung des Genehmigungsbestands
  • Hinwirkung auf Einführung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik
  • Kontrollen des Betriebes und Überwachung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften




 

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