Arbeitssicherheit

"Im Schutze der Burg"

Auftrag sichere und gesunde Arbeitswelt

sowie leistungsfähige Mitarbeiter*innen und zufriedene Vorgesetzte! 

 

Der Arbeitsschutz im Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung.  So sind bereits Unternehmen ab 1 Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen im Arbeitsschutz zu ergreifen und umzusetzen. 

 

Lassen Sie es nicht erst zu einem Arbeitsunfall kommen, sondern handeln Sie frühzeitig! 
Zeigen Sie, dass für Sie die Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter ein wichtiges Thema ist. das Ihnen am Herzen liegt.   

Durch eine individuelle und moderne Arbeitsschutzbetreuung möchten wir Ihnen rückläufige Fehlzeiten bei Mitarbeitern, erhöhte Flexibilität in der Dienstleistung bzw. Produktion und bessere Bewältigung von Mitarbeiterengpässen sowie ihre Rechtssicherheit ermöglichen.

Moderne Arbeitsschutzmaßnahmen provozieren nachweislich eine erhöhte Arbeitszufriedenheit und Kooperationsbereitschaft in der Mitarbeiterschaft sowie eine allgemeine Verbesserung des Betriebsklimas.

Fluktuationen können verringert werden was wiederum dem demografischen Wandel entgegenwirken kann.

Gute offensichtliche Arbeitsschutzmaßnahmen können außerdem positiv ihr Unternehmensimage fördern.

Damit sie diese Ziele erreichen können, fordert u.a. das Arbeitssicherheitsgesetz, die DGUV Vorschrift 2 und parallele Verordnungen die Bestellung einer geprüften Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Arbeitsmediziners.

Mit dem umfassenden Wissen unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit möchten wir sie unterstützen die gesetzlichen Anforderungen des europäischen, nationalen und berufsgenossenschaftlichen Rechts umzusetzen.

Um ihrem Unternehmen einen langfristigen und effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ermöglichen, ist es außerdem unser Anliegen, ihre betriebswirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. 

Aus diesem Grund verfügen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechende Qualifikationen um dies in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

 

Aufgrund unserer Erfahrungen und Kenntnisse in Unternehmen der Dienstleistungsbranche, Kommunalbetrieben, Gesundheitsbranche, Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas) sowie in gewerblichen klein- und mittelständischen Unternehmen bieten wir Ihnen eine kostengünstige betriebsspezifische Qualitätsarbeit in der Arbeitssicherheit an.

 

 

Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und Vernunft.
Werner von Siemens, Berlin im Jahr 1880

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