Stellung des Sicherheit und Gesundheitskoordinator
Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Bauvorhaben
Das Unfall- und Gesundheitsrisiko am Bau ist hoch. Als Bauherr sind Sie deshalb verpflichtet, bei allen größeren Baumaßnahmen einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen. Diese Pflicht ist in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) festgeschrieben und gilt sowohl für Neubau- als auch für Umbaumaßnahmen.
Bereits in der Planungsphase kann der SiGeKo mit seinen Empfehlungen entscheidend dazu beitragen, die Unfallgefahr zu reduzieren. Bei der anschließenden Ausführung ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu koordinieren und zu überwachen. Auch später anfallende Kosten von Planungsfehlern bei Sicherheitseinrichtungen, werden frühzeitig erkannt und es werden geeignete Maßnahmen vorgeschlagen, dies trägt zur späteren Arbeitssicherheit und Kostenreduzierung bei.
Unsere Sachverständiger übernehmen diese Pflichten kompetent, bedarfsgerecht und effizient. Nutzen Sie dazu wahlweise unseren Komplettservice oder eine gezielte Betreuung bei Teilaufgaben. Diese Leistungen übernehmen wir u. a. für Sie:
- Stellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) in der Planungs- und Ausführungsphase
- Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Vorankündigung, Baustellenordnung, Alarm- Notfallplan, SiGe-Plan)
- Organisation und Durchführung von Baustellenbegehungen mit Protokollierung
- Erstellung von Hygienemaßnahmen auf Baustellen
Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk.