Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen
Prüfungen zum Schutz von Groß und Klein
An die Freizeiteinrichtungen wie Turnhallen, Sportanlagen, Sportanlagen im Außenbereich und Schwimmbäder werden besonders strenge Anforderungen gestellt. Die Nutzer dieser Einrichtungen müssen vor ernsthaften Gefährdungen und Verletzungen geschützt werden.
Verantwortlich dafür sind sowohl Hersteller (Gerätesicherheit nach GPSG) als auch Betreiber (Verkehrssicherungspflicht nach BGB). Für beide kann die Nichtbeachtung der Vorschriften und Normen haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit uns sind Sie als Betreiber von Beginn an auf der sicheren Seite. Unsere qualifizierten Prüfer unterstützen Sie mit Rat und Tat schon bei der Planung und stehen Ihnen während der Betriebsphase in allen Sicherheits- und Organisationsfragen zur Seite – bei Bedarf auch als neutrale, kompetente Gutachter im Schadensfall.
Unser Leistungsspektrum für Sie als Betreiber:
- Sporthallen und Sportgeräte
- Parkour-Anlage
- Boulderanlagen
- Skateanlagen
- Sportplätze und -anlagen
- Fitnessgeräte im Innen. und Außenbereich