Elektrogeräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft haben Sie mit Sicherheit bereits von der DGUV 3 gehört. Immerhin ist diese Vorschrift für jeden Unternehmer verpflichtend und stellt so einen wichtigen Teil der unternehmerischen Tätigkeit dar. Da der Gesetzestext der DGUV 3 nicht unbedingt leicht verständlich ist, beantworten wir hier alle Fragen, die diese Vorschrift betreffen.
Bis 2014 nannte sich die DGUV noch BGV. Diese wurde dann jedoch mit der GUV-V A1 in eine Vorschrift zusammengeführt, wodurch sich der Begriff DGUV-Vorschriften etablierte. Diese Vorschriften gelten als autonomes Recht der Berufsgenossenschaften und sind daher für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften verpflichtend. Insgesamt gibt es 84 Vorschriften der DGUV, wobei die DGUV Vorschrift 3, die vor 2014 als BGV A3 oder VBG4 bekannt war, die Prüfung der in Unternehmen verwendeten Elektrogeräten regelt.
Die DGUV 3 ist für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der vorhandenen elektrischen Anlagen zu überprüfen und sicherzustellen. So muss jedes Unternehmen durch eine anerkannte und normgerechte Prüfung der vorhandenen elektrischen Geräte nachweisen können, dass die Vorschriften der DGUV 3 eingehalten werden.
In der DGUV 3 sind feste Prüffristen vorgesehen, an die sich jedes Unternehmen halten muss. So sind elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle vier Jahre auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, insofern keine anderen Fristen vereinbart sind. Die elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel in Anlagen, Räumen und Betriebsstätten „besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700), liegt die Prüffrist bei einem Jahr. Jeden Monat geprüft werden hingegen Schutzmaßnahmen in nicht stationären Anlagen, die über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen verfügen. Differenzstrom-, Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären und nicht stationären Anlagen hingegen werden über sechs Monate arbeitstäglich auf eine einwandfreie Funktion durch den Benutzer überprüft, indem die Prüfeinrichtung betätigt wird.
Nach der DGUV 3 bezieht sich der Begriff „ortsfeste Geräte und Anlagen“ auf elektrische Einrichtungen, die dauerhaft an einem festen Standort installiert sind und regelmäßig überprüft werden müssen. Dazu gehören:
- Lackieranlagen
- Automaten
- Schaltschränke
- Steckdosen
- Einbauleuchten
- Elektrische Gebäudeinstallation
- Sicherungen
- Konferenz- und Präsentationstechnik
- Stromverteilungen
Diese Geräte und Anlagen müssen gemäß DGUV 3 auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden, um Risiken wie Kurzschlüsse, Überlastungen und Brandgefahren zu verhindern.
Unter ortsveränderlichen Geräten und Anlagen gemäß DGUV 3 versteht man mobile Einrichtungen, die leicht transportiert oder umgestellt werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Rechner
- Monitore
- Kopierer
- Drucker
- Kaffeemaschinen
- Haartrockner
- Bohrmaschinen
- Medizinische Geräte
- Mehrfach-Steckdosen
Diese Geräte müssen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden, um Risiken wie Stromunfälle oder Brandgefahren zu vermeiden.