Arbeitssicherheit

"Im Schutze der Burg"

 

Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitsunfälle vermeiden, Prozesse verbessern

 

 

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, die bestehenden Gefährdungen für alle Tätigkeiten systematisch zu ermitteln und gemeinsam mit den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Diese Gefährdungsbeurteilung, auch bezüglich psychischer Belastungen, bildet heute das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss der Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung außerdem Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen oder sich bei besonderen Anlässen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes fachkundig beraten lassen.

Werden Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen oder Gefahrstoffe verwendet, ist auch eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich.

Unsere Arbeitsschutzexperten stellen sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen alle einschlägigen Vorschriften erfüllen. Das gibt Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzubringen.

Wir unterstützen Sie bei folgenden Gefährdungsbeurteilungen:

  • Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Ergonomie Beurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Psychische Belastungen (ArbSchG)
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