Arbeitsmittelprüfung nach der BetrSichV
Unfallfrei und sicher im Betrieb
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit der bereitgestellten Arbeitsmittel zu sorgen und seine Mitarbeiter bei Bedarf im sicheren Umgang mit diesen Arbeitsmitteln zu unterweisen.
Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zählen zu den Arbeitsmitteln alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. Das Spektrum reicht damit vom einfachen Kugelschreiber über mobile Arbeitsmittel wie Hubwagen oder Rasenmäher, Lagereinrichtungen bis hin zu überwachungsbedürftigen Anlagen.
Konkret hat der Arbeitgeber für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und daraus die erforderlichen Maßnahmen für eine sichere Benutzung abzuleiten. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten zusätzliche Anforderungen.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen an:
- Gefährdungsbeurteilung
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und UVV
- Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen